Förderung für Musikschulen wird bis 2031 verdoppelt: Qualität und Engagement werden belohnt

Wiesbaden(pm). Der Hessische Landtag hat heute über den Pakt für die Musikschulen debattiert, den das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) aufgelegt hat. In der Plenardebatte sagte die heimische Landtagsabgeordnete Dr. Daniela Sommer(SPD): „Mit dem Musikschul-Pakt erhöht das Land seine jährliche Förderung für die hessischen Musikschulen ganz erheblich. Und es reformiert die Förderung grundlegend – hin zu einer konsequenten Qualitätsentwicklung mit klaren Standards. Die Förderung orientiert sich künftig nicht mehr an Kennzahlen wie Wochenstunden oder Schülerzahl, sondern daran, wie gut eine Musikschule in den Bereichen Trägerschaft, Finanzierung, Ausstattung, innere Organisation, Kooperationen, Projekte sowie Personal aufgestellt ist. Damit wird Engagement honoriert, gute pädagogische Arbeit anerkannt und zugleich eine stetige Weiterentwicklung des Musikschulstandortes Hessen ermöglicht.

Der ‚Pakt für die Musikschulen‘ wird nicht nur Schülerinnen und Schülern zugutekommen, sondern auch bei den Lehrkräften für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen und Familien von Gebühren entlasten. Denn der Pakt sieht einen Aufwuchs der Förderung um jährlich 600.000 Euro bis zum Jahr 2031 vor. Dann stehen pro Jahr 9,3 Millionen Euro für die hessischen Musikschulen zu Verfügung – also doppelt so viel wie im Jahr 2024. Zugleich ist garantiert, dass bis zum Jahr 2031 keine Musikschule weniger Fördermittel als im Jahr 2024 erhält. Im zu Ende gehenden Jahr 2025 stellt das Land insgesamt sogar 1,2 Millionen Euro mehr zur Verfügung, nämlich über den im Pakt zugesagten Aufwuchs um 600.000 Euro noch einmal 600.000 Euro, um die möglichen Folgen des so genannten ‚Herrenberg-Urteils‘ abzumildern. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass es den hessischen Musikschulen in den nächsten Jahren besser gehen wird als bisher, dass ihre Schülerinnen und Schüler ein noch gerechteres und inklusiveres Umfeld vorfinden werden und dass ihre Lehrkräfte die Sicherheit bekommen, die sie verdient haben.“

Hintergrund zum „Herrenberg-Urteil“

Das „Herrenberg-Urteil“ ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R), die Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorar-Lehrkräften hat. Im konkreten Fall ging es um eine Klavierlehrerin an der Musikschule der Stadt Herrenberg, die Klage einreichte. Sie war freiberuflich auf Honorarbasis an der Musikschule tätig. Das BSG entschied, dass die Lehrerin nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt sei und damit sozialversicherungspflichtig. Viele Honorar-Lehrkräfte, die bislang als „selbstständig“ galten, könnten nun als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, was zu höheren Kosten bei den Musikschulen führt. Um mögliche Folgen des Herrenberg-Urteils abzumildern, hat die Landesregierung im Jahr 2025 zusätzliche 600.000 Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. Somit erhält im Jahr 2025 jede Musikschule mehr Fördermittel als 2024.